Kostüm BISCHOF St. Nikolaus
Kostüm
BISCHOF bzw. St. Nikolaus
Sehr schönes Kostüm auch für Theater, Laienspiel, Veranstaltung, Event,
Kirche, Weihnachten, Krippenspiel, Nikolaus, Feier, Santa Claus.
Hiermit machen Sie auch beim professionellen Auftritt als St. Nikolaus eine gute Figur.
Das Unterkleid in weiss ist aus Garbadine mit Spitze und Goldlitze versehen.
Der dunkelrote Mantel aus hochwertigem Pannesamt ist ebenfalss mit reichlich
Goldlitze und goldenen Franzen verarbeitet.
Dazu passend die aufwendige Mitra und der passende "Schal".
EINHEITSGRÖSSE = ca. Größe 54
Bischof in der Römisch-Katholische Kirche
Bei dem Bischofsamt handelt es sich um die höchste Stufe des Weihesakramentes. Der Bischof muss zuerst zum Diakon und dann zum Priester geweiht worden sein. Die Ernennung, die Enthebung oder Versetzung eines Bischofs erfolgt allein durch den Papst, vor dem die Bischöfe ihren geistlichen Gerichtsstand haben (von dieser grundsätzlichen kirchenrechtlichen Bestimmung werden allerdings im Detail häufig Ausnahmen gemacht, so z.B. im Bereich des Preußen-Konkordates und im Bistum Basel). Danach wird er von Bischöfen - i. d. R. drei - mit der Zustimmung des Papstes zum Bischof geweiht. (Einzige Ausnahme: Zum Papst gewählt werden kann jeder männliche, unverheiratete römisch-katholische Christ, der fähig und willens ist, zum Bischof von Rom gewählt zu werden. Ist der Gewählte kein Bischof oder gar Laie, wird er noch im Konklave zum Bischof von Rom geweiht, und ist damit Papst. Allerdings entstammen seit der Wahl Urbans VI. 1378 alle Päpste dem Kardinalskollegium.) Ein römisch-katholischer Bischof ist immer männlich.
Nach katholischer Auffassung setzt sich in den Bischöfen die Lehr- und Leitungsvollmacht fort, die Jesus den zwölf ApostelnHandauflegungen" (Apostolische Sukzession) seien alle heutigen Bischöfe mit den Aposteln verbunden. Somit gehört das Bischofsamt zum so genannten "göttlichen Recht". Den obersten Dienst der Einheit hat nach katholischem Glauben der Bischof von Rom als Amtsnachfolger des Petrus (s. Papst). übertrug. In einer ununterbrochenen "Reihe der
Ein Bischof ist entweder Diözesanbischof (Residierender Bischof, Ortsbischof) oder Weihbischof. Als Ehrenränge gibt es den Titularbischof und den Erzbischof.
Der Diözesanbischof ist Vorsteher einer Diözese und hat über sie die volle Regierungsgewalt inne. Als solcher hat er die oberste Lehr- und Rechtsvollmacht in seinem Bistum und ist allein dem Papst (s. Hierarchie) verantwortlich. Zur Verwaltung der Diözese stehen dem Bischof mehrere Beamte in der bischöflichen Kurie zur Seite, u. a. der Generalvikar (der allgemeine und ständige Vertreter des Bischofs, seine Bestellung ist dem Bischof frei gestellt), der Official (wird vom Bischof bestellt und ist Inhaber der ordentlichen Gerichtsgewalt, muss Priester sein und über Rechtskenntnisse verfügen) und der Kanzler (Vorsteher der bischöflichen Registratur). Priester- und Laiengremien haben beratende Funktion. Siehe auch regionale Bischofskonferenz, Synode. Den Ortsbischof können Weihbischöfe unterstützen, die meist jeweils einen Teil des Bistums unter Aufsicht des Diözesanbischofs betreuen.
Ein Erzbischof ist ein Ehrenrang eines Bischofs, z. B. im diplomatischen Dienst oder als Diözesanbischof als Vorsteher eines Erzbistums. Ein Metropolit ist der Vorsteher einer Kirchenprovinz, die aus mehreren Bistümern besteht. In Deutschland ist er immer ein Erzbischof, da er immer Diözesanbischof des einzigen Erzbistums der Kirchenprovinz ist. Da der Erzbischof einen Ehrenrang darstellt, gilt das aber allgemein nicht. Der Metropolit hat gemäß dem Kirchenrecht dafür zu sorgen, dass der "Glaube und die kirchliche Disziplin genau gewahrt werden", und soll "Missbräuche dem Papst mitteilen". Eine konkrete Leitungsgewalt in den Suffraganbistümern hat er aber nicht. Er ist auch nicht Vorgesetzter der Suffraganbischöfe.
Manche römisch-katholischen Erzbischöfe tragen auch den Titel eines Patriarchen (z. B. Venedig, Jerusalem, Lissabon); dies sind jedoch reine Ehrentitel. Auch der Papst hat früher einen solchen Ehrentitel getragen: Bis 2005 gehörte 'Patriarch des Abendlandes' zur offiziellen Papsttitulatur.
Der Bischof ist in der katholischen Kirche der erste Spender der Sakramente. Die weitere Sakramentenspendung durch Priester ist eine Delegationshandlung, die vom Bischof ausgeht. Vorbehalten sind ihm die Spendung des WeihesakramentesFirmung (im Ausnahmefall, so meist bei einer Erwachsenentaufe, an Priester delegierbar). (Bischofsweihe, Priesterweihe und Diakonenweihe) und die
Das Bischofsamt ist ein Amt auf Lebenszeit. Aber mit Vollendung des 75. Lebensjahres sind alle Bischöfe gemäß Kirchenrecht Can. 401 §1 CIC angehalten, dem Papst den Amtsverzicht anzubieten (siehe: Altdiözesanbischof).
Insignien eines Bischofs, die sog. Pontifikalien, sind Mitra, Stab (Verdeutlichung der Hirtenfunktion), Bischofsring, und Brustkreuz (Pektorale). Derlei Insignien finden sich aber auch bei nichtbischöflichen Amtsträgern mit besonderer Jurisdiktion, wie zum Beispiel Äbten. Metropoliten tragen zusätzlich zu den beschriebenen Insignien das Pallium, welches ihnen vom Papst verliehen wird. Zu den Privilegien gehört auch die Anrede "Hochwürdigste Exzellenz".
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